Schimmel-Ursachenermittlung

Eines der „modernsten” und häufigsten Themen rund um bestehende Gebäude ist Schimmelbefall und mit zunehmender Luftdichtheit der Gebäude, steigenden Energiepreisen, fehlerhaften Bauausführungen, falsch angewendeten Baumaterialien, aber auch durch vielfache Unkenntnis des richtigen Wohnungsnutzungsverhaltens steigen die Schäden in Wohnungen exorbitant an.

Schimmelschäden können gesundheitsgefährdend sein. Zahlreiche Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmelpilzen in Wohnräumen lassen auf einen Zusammenhang zwischen der Belastung durch Schimmelpilze und Atemwegsbeschwerden erkennen. Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können, über die Luft eingeatmet, allergische und reizende Reaktionen beim Menschen auslösen. Da aus den bisherigen Forschungen noch verbindlichen keine Grenzwerte für Schimmelpilze festgelegt wurden, sollte das Vorsorgeprinzip angewendet werden, wonach Schimmel in Innenräumen ein hygienisches Problem darstellt und zur Vermeidung Erkrankungen beseitigt werden muss, bevor es kommt. 

Die möglichen Ursachen, warum Schimmelbefall in Wohnungen entstehen kann, sind eigentlich schnell erklärt. Schimmel benötigt in einer je nach Schimmelart ausreichender Inkubationszeit geeignete klimatische Bedingungen (i.d.R. >75 % relative Raumluftfeuchten), um auszukeimen und sich zu vermehren. Wachstumsgrundlage für Schimmelpilze sind Feuchtigkeit und organische Materialien, die vielfach in unseren Wohnräumen vorhanden sind. Komplizierter wird es aber bei der Feststellung, warum es zu Feuchtbildungen oder erhöhten Raumluftfeuchten kommt. Denn auch wenn allgemein eine normale relative Raumluftfeuchte gemessen wird, so kann diese an kühleren und/oder durchfeuchteten Bauteilen doch deutlich höher sein und somit schimmelauslösend sein. Vielfach wird von selbsternannten oder behauptenden „Fachleuten” per „Augenschein” und pauschal beurteilt, dass die Ursachen in unzureichender Beheizung und Belüftung liegen. Den Nutzern von Wohnungen werden dann vielfach Maßnahmen zum verstärkten Beheizen und Lüften vorgegeben, der sichtbare Schimmelpilz wird dann „übergestrichen” und „jut isses”. Nach kurzer Zeit sind die „weißen Pferdchen” wieder da und wieder gibt es Ärger, Mietkürzungen, gegenseitige Vorwürfe, usw. Letztlich verdienen sich dann Juristen an den Auseinandersetzungen „eine goldene Nase”. Tatsächlich ist auch fehlerhaftes Nutzungsverhalten vielfach eine Ursache der Schadenbildungen. Hauptursachen sind jedoch bauliche Mängel oder auch bauliche Veränderungen. Insbesondere bauliche Veränderungen erfordern nachfolgend eine konsequente Anpassung des Nutzerverhaltens, worüber die Nutzer natürlich ausreichend und qualifiziert zu informieren sind. Die Entstehungsursachen von Schimmelbildungen bedürfen daher einer qualifizierten baulichen Überprüfung und können nicht durch „Augenschein” oder „Pauschalfeststellungen” ermittelt werden. Einmal aufgetretener Schimmelbefall muss fachgerecht beseitigt werden und bedarf hierfür ebenfalls entsprechender fachlicher Beurteilung. Gut gemeinte Dämmmaßnahmen, Fensteraustausch, usw. können – falsch angewendet – das Problem noch verstärken, gleiches gilt für nicht fachgerecht beseitigten Altbefall. Abwischen und Überstreichen sind keine geeigneten Sanierungsmaßnahmen. Schimmelbefall bedarf zunächst der qualifizierten Ermittlung der Entstehungsursache(n) und deren anschließender fachgerechter Sanierung durch qualifizierte Fachleute.

Unsere Qualifikationen Erfahrungen aus hunderten von bearbeiteten Projekten sichern Ihnen fachgerechte Schadenermittlung, Beratung und Sanierung zu.