Gutachten

Auf Grund der Kundennachfragen nach Sachverständigendienst-leistungen sind wir deutschlandweit für unsere Kunden tätig und erstellen für Gerichte, Versicherungen, öffentliche Auftraggeber, Kirchenverwaltungen, Anwaltskanzleien, Privat- und Gewerbekunden völlig unparteiisch und unabhängig von Weisungen, Wirtschafts- und Produktinteressen jeglicher Art:

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Instandsetzungs-Planung

Sie sind Immobilienbesitzer, -verwalter oder planen den Kauf einer Immobilie im Bestand?

Eine örtliche Prüfung durch uns verschafft Ihnen einen Überblick über den Zustand und der energetischen Effizienz. Schützen Sie sich vor bösen Überraschungen beim Kauf oder der Sanierungsplanung. Denn nichts ist ärgerlicher als verdeckte Mängel oder eine fehlgeschlagene Sanierung durch selbst ernannte Fachleute.

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Schimmel-Ursachenermittlung

Eines der „modernsten” und häufigsten Themen rund um bestehende Gebäude ist Schimmelbefall und mit zunehmender Luftdichtheit der Gebäude, steigenden Energiepreisen, fehlerhaften Bauausführungen, falsch angewendeten Baumaterialien, aber auch durch vielfache Unkenntnis des richtigen Wohnungsnutzungsverhaltens steigen die Schäden in Wohnungen exorbitant an.

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Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Warum baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)?

Der wesentliche Unterschied der BQÜ und der (End-)Abnahme besteht darin, dass teils gravierende und kostenintensive Mängel/Schäden präventiv durch die BQÜ bereits in der Planung, Vorbereitung und Ausführung verhindert werden können.

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Thermografie

Die Thermografie ist ein bildgebendes Verfahren, welches Infrarotstrahlung sichtbar macht. Diese kann unter gewissen Einschränkungen als Temperaturverteilung interpretiert werden.

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Bewehrungsortungen

Bei tragenden Bauteilen ist das Durchtrennen der Bewehrungen in Stahlbetonbauteilen genehmigungspflichtig, in sicherheitsrelevanten Bereichen gänzlich untersagt. Mit unserem speziellen Bewehrungsortungsgerät können wir die Bewehrung in Lage und Tiefe sichtbar machen und schaffen für Sie unkritische Ihre Entscheidungsgrundlagen bei Bearbeitungen im Stahlbetonbestand.

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Dichtigkeitsprüfungen

Nach Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen müssen bestehende und neue Abwasserleitungen von Sachkundigen auf die Dichtheit hin geprüft werden.

Hausbesitzer in NRW unterliegen der Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung – abhängig von ihrer Lage. Die Vorschriften nach & 61a LWG NRW regeln verbindliche Termine: abhängig von der Errichtung des Abwassersystems sowie der Lage im oder außerhalb von Wasserschutzgebieten. Kommunale Regelungen in Sachen Dichtheitsprüfung sind in Nordrhein-Westfalen möglich.

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