Nach Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen müssen bestehende und neue Abwasserleitungen von Sachkundigen auf die Dichtheit hin geprüft werden.
Hausbesitzer in NRW unterliegen der Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung – abhängig von ihrer Lage. Die Vorschriften nach & 61a LWG NRW regeln verbindliche Termine: abhängig von der Errichtung des Abwassersystems sowie der Lage im oder außerhalb von Wasserschutzgebieten. Kommunale Regelungen in Sachen Dichtheitsprüfung sind in Nordrhein-Westfalen möglich.
Bei der Dichtheitsprüfung ist auch der sogenannte Anschlusskanal, der die Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage verbindet, also der Kanal vom öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich der ersten Reinigungs- bzw. Prüföffnung oder des ersten Reinigungs- bzw. Prüfschachtes auf dem Grundstück mit zu berücksichtigen.
Dichtheitsprüfungen dienen zur Vermeidung von nicht sachgemäßer Abfallentsorgung und Grundwasserverunreinigung. Der Betreiber/Grundstückeigentümer ist für seine Leitung verantwortlich, hat die Prüfung zu beauftragen, die Prüfprotokolle sicher zu verwahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
Bei Zuwiderhandlung muss mit sehr hohen Bußgeldern und Strafverfahren gerechnet werden. Gleiches gilt bei nicht frist- oder fachgerecht durchgeführten Dichtheitsprüfungen.
Wir führen diese Prüfungen mittels Wasser- oder Luftdruck normgerecht für Sie durch und erstellen die erforderlichen Protokolle.
Sollte eine Leitung die Prüfung nicht bestehen, können wir unsere Sanierungsverfahren anbieten, um zu der erforderlichen Dichtheit zu gelangen.
Lassen Sie sich von uns unverbindlich über Dichtigkeitsprüfungen informieren